Beteiligung an den Kosten
im Rahmen des Bildungspakets


Im Rahmen des Bildungspakets können unter bestimmten Voraussetzungen ein Mal im Kalenderjahr bis zu 180€ (entspricht der Einmalzahlung von der monatlichen Pauschale in Höhe von 15€) für eine Ferienfahrt übernommen werden.


Dazu ein Auszug der entsprechenden Stelle von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:


Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit

 

Höhe der Leistung: Es werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kosten in Höhe von pauschal 15 Euro im Monat übernommen für

 

  • Mitgliedschaft in Vereinen (Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
  • Musikunterricht,
  • vergleichbare Kurse oder
  • Aktivitäten kultureller Bildung sowie
  • die Teilnahme an Freizeitfahrten.

 

Darunter fallen nicht nur monatliche Mitgliedsbeiträge, sondern auch

 

  • einmalige Veranstaltungen,
  • der „Superferienpass“ vom Jugendkulturservice,
  • Angebote in der Gruppe für Babys und Kleinkinder (PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.),
  • Hausaufgabenbetreuung in der Gruppe,
  • Gebühren in Fitnessstudios und vieles mehr.

Das gemeinsame Erleben steht im Vordergrund.

 

Gewährung: Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden. Das Geld wird direkt nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Mitgliedsvertrag) an Sie selbst ausgezahlt. Je nach Freizeitaktivität erfolgt die Zahlung entweder monatlich oder aber auch in einer Summe. Auf die Höhe der tatsächlichen Kosten kommt es nicht an. Neben den einmaligen oder monatlichen Beiträgen können auch erforderliche

  • Ausrüstungsgegenstände bzw. Leihgebühren und
  • Fahrtkosten zum Teilhabeangebot oder für Freizeitfahrten
    übernommen werden. Für diese können Sie bzw. Ihr Kind ebenso jeweils monatlich bis zu 15 Euro erhalten.

 

Gewährung: Dazu müssen Sie nur die Nachweise für die Inanspruchnahme (z.B. Kaufbelege für Ausrüstungsgegenstände, Kostenaufstellung für eine Freizeitfahrt) bei Ihrer Leistungsstelle einreichen. Ein Antrag muss nicht mehr gestellt werden. Die Kosten werden nicht in voller Höhe übernommen. Die tatsächliche Höhe ist von einem Eigenanteil abhängig, der durch die Leistungsstelle für Sie berechnet wird. Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.

Leistungsstellen
Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie von der Stelle, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt oder bei der Sie bisher schon Leistungen beantragt haben. 

 

Dies sind im Einzelfall:

 

  • für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld das Jobcenter
  • für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag die Wohngeldstelle
  • für Empfänger von Sozialhilfe das Sozialamt
  • für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten

 

Auch wenn Kinder bzw. deren Eltern keine dieser Sozialleistungen beziehen, besteht unter Umständen Anspruch auf Förderung, wenn der Bildungs- und Teilhabebedarf der Kinder durch die Familien selbst nicht finanziert werden kann, z. B. wenn das Familieneinkommen nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegt.


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.